Aktuelles zur Betrieblichen Altersversorgung
Betriebsrentenanpassung
Betriebsrenten sollen alle 3 Jahre angepasst werden. Die gilt aber nicht, wenn der Betrieb sich diese Rentenanpassung nicht leisten kann. Automatische Faktoren, wie zum Beispiel ein Bio metrischer Faktor, sind nicht anzuwenden!
Versagung und Aufrechnung zur Betriebsrente
Der Arbeitgeber kann den Anspruch auf eine Betriebsrente versagen oder gegen einen Schaden, den der Arbeitnehmer vorsätzlich und unerlaubt verursacht hat aufrechnen, wenn die Tat des Arbeitne hmers bei dem Arbeitgeber einen Vermögensschaden verursacht und der Arbeitnehmer kriminell gehandelt hat. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Klausel enthält, daß keine weiteren Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenseitig mehr bestehen. LAG Rheinland Pfalz vom 18.07.2013
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